Sieht ein Samsung-Tablet-Computer dem iPad von Apple zu ähnlich? Das
Oberlandesgericht Düsseldorf muss darüber entscheiden, ob das Gerät in
Deutschland verkauft werden darf. Doch der Senat tut sich schwer - im
Saal kommt es zu durchaus komischen Situationen.
Info
Es geht
gegen drei, als drei Männer in dunklen Anzügen drei Umzugskartons eine
polierte Holztreppe hinunterwuchten. Sie mühen sich ab und schwitzen,
ihre Knie schlagen gegen die sperrigen Kisten, die voller Akten sind
und auf denen der Slogan einer Spedition zu lesen ist: \"Wir bewegen
was.\" Doch vor Gericht rührt sich am Ende nicht viel an diesem Dienstag.
Die
Rechtsanwälte einer internationalen Großkanzlei bahnen sich ihren Weg
durch zwei Dutzend weitere Anzugträger, die vor dem Saal BZ 5 des
Oberlandesgerichts Düsseldorf Position bezogen haben. Man sieht teuer
wirkende Haarschnitte, edle Hornbrillen und handgenähte Schuhe und
versteht: Hier treffen zwei Weltkonzerne aufeinander, die Milliarden
machen und Millionen zahlen können, Apple contra Samsung, das ist das
Duell.
Ausgerechnet in der Weihnachtszeit, in der die Produkte
der beiden Unternehmen zigfach verkauft werden, kommt es zum Showdown
am Rhein. Der 20. Zivilsenat unter dem Vorsitz des Richters Wilhelm
Berneke soll darüber befinden, ob Samsung seinen Tablet-PC Galaxy 10.1
in Deutschland, ja vielleicht sogar in Europa überhaupt vertreiben darf.
Bundesweites Verkaufsverbot
Das
Düsseldorfer Landgericht hatte im September ein bundesweites
Verkaufsverbot für das Gerät verhängt. Die Kammer begründete ihre
Entscheidung seinerzeit mit einem \"übereinstimmenden Gesamteindruck\"
zwischen dem Galaxy und dem iPad 2. Im Klartext: Der koreanische
Flachcomputer sah laut Urteil dem amerikanischen zu ähnlich. Samsung
ging in Berufung.
Die Anwälte des koreanischen Unternehmens,
dessen Manager sich am Dienstag den Fortgang der Verhandlung im
Gerichtssaal simultan übersetzen lassen, halten den in einem
sogenannten Geschmacksmuster geregelten Schutz des Apple-Designs für
nichtig. Ihrer Auffassung nach gibt es bereits ältere Rechte an der
Ausgestaltung des Tablets.
Darüber hinaus bemühen sie sich, die
angeblichen Unterschiede beider Geräte herauszuarbeiten: Von der
\"robusten, nüchternen Wannenform\" des iPads und der \"zierlichen
Etui-Form\" des Galaxy 10.1 ist die Rede. Zudem sind sie der Auffassung,
dass die Düsseldorfer Entscheidung allenfalls in Deutschland gelten
könne - und nicht in ganz Europa, was wiederum Apple erreichen will.
Geschmacksmuster Nr. 000181607-0001
Der
US-Konzern hatte im Mai 2004 das sogenannte Geschmacksmuster Nr.
000181607-0001 \"Taschencomputer\" registrieren lassen. Dabei handelt es
sich um vier Zeichnungen, die einen rechteckigen Gegenstand aus
unterschiedlichen Perspektiven zeigen. Schraffuren sollen offenbar
andeuten, dass die Oberfläche des Geräts spiegelt. Und weil die Bilder,
die doch Milliardenwerte sichern sollen, denkbar einfach gehalten sind,
müssen die Juristen sie nun interpretieren - was nicht ohne
Situationskomik gelingt.
Vorübergehend gerät die Verhandlung
daher zu einer Designvorlesung auf hohem Niveau. Genussvoll doziert der
Vorsitzende von dem \"ästhetischen Gehalt\" der abgerundeten Kanten, von
der \"transparenten Fläche\", dem \"verdeckten Rand\" und einer
\"Reflexbildung bei Schrägstellung\". Mancher Zuhörer verdreht entnervt
die Augen.
Der Richter packt aus
Nach fast zwei Stunden
Verhandlung packt Richter Berneke dann endlich aus. Er hält zwei
Computer in die Höhe - und ein Apple-Anwalt erkennt seine Chance: Eine
US-Richterin habe das auch mal gemacht und die Samsung-Advokaten
gefragt, was denn ihr Gerät sei. Selbst die hätten das nicht auf Anhieb
sagen können. \"Samsung hat es regelrecht auf Verwechselbarkeit
angelegt. Der Sitznachbar soll denken, es sei ein iPad.\" Es gehe den
Koreanern ganz klar um \"Ruf-Ausbeutung\".
Die Einfachheit des
\"Kult-Produkts\" iPad sei dessen Erfolgsmerkmal und deswegen nicht
weniger, sondern besonders schutzwürdig: \"Die Einfachheit suggeriert
auch computerfernen Menschen: Damit kann auch ich mich der Computerwelt
nähern\", so der Apple-Anwalt.
Der Vorsitzende Richter bekennt:
\"Es ist auch schön\", dämpft aber gleich die Erwartungen der
Apple-Vertreter: \"Dem Streben nach Flachheit muss Rechnung getragen
werden können.\" Will sagen: Flach darf auch ein Samsung-Gerät sein.
Etwas später darf die Apple-Seite erneut frohlocken: Alle anderen
Produkte auf dem Markt seien weiter vom iPad entfernt als das
Samsung-Gerät, so Berneke. Doch erst Ende Januar will der Senat seine
Entscheidung in der Sache verkünden.
Weltweiter Streit
Der
Streit zwischen den beiden Konzernen wird nicht nur in Deutschland
ausgetragen, sondern weltweit. Auch in Australien, Korea, auf EU-Ebene
und den USA stehen sich die Unternehmen in juristischen
Auseinandersetzungen gegenüber, mal geht Samsung wegen vermeintlicher
Patentsverletzungen gegen Apple vor, mal umgekehrt, mal geht es um
Technologie, mal um Design. Samsungs jüngster Streich bezieht sich auf
ein Verfahren zur Eingabe von Smileys in SMS. Der koreanische Konzern
wirft Apple vor, im iPhone würde dazu ein Verfahren verwendet, das
Samsung-Patente verletze.
Kurios wirkt der Konflikt nicht
zuletzt deshalb, weil die beiden Unternehmen gleichzeitig enge
Geschäftsbeziehungen unterhalten: Samsung ist Apples größter Zulieferer
von Chips, die auch in iPhones und iPads verbaut werden. Apple wiederum
ist Samsungs wichtigster Kunde.
Nach Berechnungen der
Marktforschungsfirma IDC stieg Samsung im dritten Quartal 2011 zum
weltgrößten Smartphone-Hersteller auf. Der südkoreanische Konzern
lieferte demnach zwischen Juli und September weltweit 23,6 Millionen
Smartphones aus - Apple setzte im selben Zeitraum 17,1 Millionen Stück
ab.
Inzwischen ist Samsung mit dem leicht veränderten Tablet
Galaxy 10.1N auf dem Markt. Doch auch gegen dieses Gerät geht Apple
juristisch vor. Das Design des modifizierten Modells sei dem des iPad
immer noch zu ähnlich und verletze damit die Rechte des US-Konzerns. Am
Donnerstag wird das Landgericht Düsseldorf über den neuen Verbotsantrag
verhandeln. Der Streit geht weiter.



























