Der Computer-Hersteller Apple hat im Rechtsstreit mit Konkurrent Samsung eine Schlappe erlitten. Samsung darf seinen veränderten Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1N vorerst weiter vertreiben, wie das Landgericht Düsseldorf befand. Apple hatte an dem Computer des Wettbewerbers eine zu große Ähnlichkeit zu den eigenen Geräten beanstandet.
Der US-Konzern hatte beantragt, europaweit den Vertrieb des Samsung-Geräts zu verbieten, weil dessen Aussehen dem des Tablet-Computers iPad2 von Apple zu nahe sei. Das Design seines iPads hatte sich Apple einst schützen lassen. Vor zahlreichen Gerichten in mehreren Ländern streiten die beiden Hersteller mittlerweile um Patente für Design und Technologie. In Deutschland befasst sich neben Landgericht und Oberlandesgericht in Düsseldorf auch das Landgericht in Mannheim in gleich drei Prozessen mit Patentstreitigkeiten der beiden Wettbewerber.
Der Tablet-Computer, um den die Konzerne vor Gericht stritten, ist eine veränderte Version des Samsung-Geräts Galaxy Tab 10.1. Dieses darf zurzeit hierzulande nicht vertrieben werden, weil das Düsseldorfer Landgericht Anfang September ein Verkaufsverbot bestätigt hatte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damals mit einem \"übereinstimmenden Gesamteindruck\" zwischen den Apple- und den Samsung-Produkten. Samsung brachte daraufhin Mitte November die neue Ausführung seines Tablet-Computers auf den Markt.
Dagegen wollte Apple vorgehen. Doch zumindest vorläufig war das Gericht den Angaben zufolge der Auffassung, dass das veränderte Samsung-Gerät dem geschützten iPad-Design nicht zu ähnlich sehe. Zwei Seitenränder des neuen Tablets seien breiter als zuvor, die Lautsprecher nun schlitzförmig und das Hersteller-Logo deutlicher sichtbar als bei dem älteren Modell, stellte das Gericht fest.
Zwar ließen die Richter am Donnerstag noch offen, ob Samsung mit seinem neuen Gerät trotzdem gegen Wettbewerbsregeln verstoße, das Gericht ließ allerdings schon einmal \"die Tendenz erkennen\", dass sich die Südkoreaner mit dem Vertrieb ihres Geräts nicht wettbewerbswidrig verhielten.
Für den 9. Februar ist ein Entscheidungstermin in dem Fall angesetzt. Gut eine Woche vorher will das Oberlandesgericht Düsseldorf sein Urteil über die ältere Version des Galaxy Tab bekannt geben.



























